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Logo Stuttgarter Moderationspreis

Du findest, Moderieren ist mehr als Ansagen und Lächeln? Du weißt: Moderieren bedeutet Gesicht zeigen im doppelten Sinne? Journalistische Haltung vor der Kamera oder dem Mikrofon sind für dich keine Floskeln? Dann bist Du hier richtig. Smarte Moderator:innen prägen Bewegtbild- und Audioformate und wirken auf andere Menschen über den Moment hinaus. Gute Moderation packt ihre Zuschauer:innen emotional und mit Verstand. Wir wollen herausragende Moderator:innen würdigen und mit dem neuen Stuttgarter Moderationspreis auszeichnen. Wenn Du Dich in den Kategorien wiedererkennst, dann bewirb dich beim Stuttgarter Moderationspreis. Egal ob du Moderator:in, YouTube-Host oder Podcaster:in bist. Wir verleihen den Stuttgarter Moderationspreis in drei Kategorien: Journalistische Qualität, Public Value, Präsentation, Sprache und Innovation. Du kannst Dich für eine oder mehrere Kategorien bewerben. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2025 und endet am 31. März 2025.

KATEGORIE JOURNALISTISCHE QUALITÄT

Die Gesellschaft ist im Wandel. Sowohl das Leben der Menschen verändert sich ständig als auch journalistische Standards und Praktiken. Neue Verbreitungswege erfordern immer wieder neue, zeitgemäße journalistische Herangehensweisen. Hier wollen wir Moderator:innen auszeichnen, die sich diesem Wandel stellen, ihn reflektiert aufgreifen und sich in besonderer Weise „journalistisch qualitativ“ abheben.
Dieser Preis ist mit € 1.500 dotiert.

KATEGORIE PUBLIC VALUE

Hier zeichnen wir Moderator:innen aus, die mit ihrer Moderation und ihren Formaten einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten und dabei nicht angestrengt wirken. Wir suchen Moderator:innen, die den Mut haben, Zeichen zu setzen und Lebenswirklichkeiten auf dem Bildschirm und in Diskussionen sichtbar machen.
Dieser Preis ist mit € 1.500 dotiert.

KATEGORIE PRÄSENTATION, SPRACHE UND INNOVATION

Mit diesem Preis würdigen wir Moderator:innen, die besondere Präsentationskompetenzen haben und dabei innovativ und mutig sind. Darüber hinaus zählt hier die gekonnte Zielgruppenansprache.
Dieser Preis ist mit € 1.500 dotiert.

Außerdem verleihen die Studierenden aus dem Studiengang Medienwirtschaft der Hochschule der Medien Stuttgart den “Sonderpreis Baden-Württemberg”, der ebenfalls mit € 1.500 dotiert ist.

Die Gewinner:innen werden von einer hochrangigen Jury ausgezeichnet. Verliehen wird der Preis in Stuttgart im SpardaWelt Eventscenter. Um Dich zu bewerben, musst Du zunächst die Teilnahmebedingungen (s.u.) lesen. Dann kannst Du einreichen. Dazu füllt Du das das digitale Formular aus. Die Einreichfrist ist zwischen dem 1. März und dem 31. März 2025.

Teilnahmebedingungen und Richtlinien „Stuttgarter Moderationspreis“ am Institut für Moderation (imo) 

Grundsätzliches
Das Institut für Moderation an der Hochschule der Medien Stuttgart prämiert im Rahmen des Wettbewerbs „Stuttgarter Moderationspreis“ Moderator:innen innovativer, personalisierter Formate, die sich durch ihre journalistische Qualität auszeichnen. Die Preise tragen der Personalisierung im Digitalen Rechnung und würdigen Moderator:innen im deutschsprachigen Bereich, die Orientierung geben und auf Augenhöhe mit dem Publikum arbeiten. Der Stuttgarter Moderationspreis stärkt das gesellschaftliche Vertrauen in die Medien und in qualifizierende Diskurse.

Die Preise werden an Moderator:innen vergeben, die mit ihrer Moderation und ihrem Format diesen Qualitätskriterien Rechnung tragen:

  • Journalistische Qualität
  • Public Value
  • Präsentation, Sprache und Innovation.

Eingereicht werden können moderierte Bewegtbild- oder Audioformate, die mindestens einer der drei Kategorien Rechnung tragen. Mehrfacheinreichungen sind möglich. Dabei spielt keine Rolle, wie lang das Format ist oder auf welcher Plattform es veröffentlicht wurde. Die Produktionen müssen in den Jahren 2024 oder 2025 entstanden sein.

Ein zusätzlicher Sonderpreis Baden-Württemberg wird von Studierenden der Hochschule der Medien an eine Moderator:in vergeben, deren Produktion in Baden-Württemberg entstanden ist.

Teilnahmeberechtigung
Beteiligen können sich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnahmeberechtigt sind professionelle Medienschaffende ebenso wie ambitionierte Amateur:innen. Eine berufliche Betätigung als Medienschaffende ist nicht zwingend erforderlich. Es können sich nur Einzelpersonen beteiligen.

Einreichfrist
Die Einreichfrist beginnt am 1. März 2025 und endet am 31. März 2025. Fristwahrend ist der Eingang des Online-Formulars zur Einreichung am 31. März 2025 bis 24.00 Uhr.

Form der Einreichung
Die Einreichung erfolgt über das digitale Formular. In ihm sind ein oder mehrere funktionierende Links zu dem moderierten Format enthalten. Jede andere Form der Einreichung ist ausgeschlossen. Die Produktionen sind in der online platzierten oder ausgestrahlten Originalversion zu verlinken. Sie sind nicht geschnitten, gekürzt oder nachträglich bearbeitet. Zugelassen werden nur Moderationen, die einen inhaltlichen bzw. journalistischen Bezug haben. Neben der Moderator:in sind die Urheber:in der eingereichten Produktion zu benennen, falls beide nicht identisch sind. Im Formular müssen genaue Angaben zur Moderator:in, zum Titel, zur Länge und zu der Kategorie sowie zum Inhalt des moderierten Formats gemacht werden. Unvollständige und fehlerhafte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden und sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede:r Einreichende darf sich mit maximal drei unterschiedlichen Formaten beteiligen. Es dürfen auch ein- und dasselbe Format für mehrere Kategorien eingereicht werden.

Kosten
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Preise
Es werden Preise im Gesamtwert von 6.000 Euro vergeben.

  • Preis „Journalistische Qualität des moderierten Formats:                              € 1.500
  • Preis „Pubilc Value des moderierten Formats“:                                               € 1.500
  • Preis „Präsentation, Sprache und Innovation des moderierten Formats“:     € 1.500
  • Sonderpreis Baden-Württemberg (vergeben von HdM- Studierenden):        € 1.500

Entscheidung über die Vergabe der Preise
Das Institut für Moderation prüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen und formalen Anforderungen erfüllt sind. Sollte das nicht der Fall sein, werden die Einreichenden von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen. Über die Vergabe der Preise (Ausnahme Sonderpreis) entscheidet eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Jury. Die Mitglieder der Jury werden vom Institut für Moderation eingesetzt. Die Jury deckt die Bereiche “Mediensysteme”,  “Journalismus” und “Bildung und Wissenschaft” gemeinschaftlich ab. Jurymitglieder sind:

  • Bereich öffentlich-rechtliche Medien:
    Katrin-Anna Firle, Head of Content Digitale Formate Rheinland-Pfalz, Südwestrundfunk (SWR)
  • Bereich Medienjournalismus:
    Thomas Lückerath, CEO und Chefredakteur DWDL.de
  • Bereich Bildung:
    Aycha Riffi, Leitung Grimme-Akademie
  • Bereich Wissenschaft:
    Prof. Dr. Wolfgang Schweiger, Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft Universität Hohenheim
  • Bereich privatwirtschaftliche Medien/Podcast:
    Laura Terberl, Leiterin Audio und Video, Süddeutsche Zeitung, Podcasterin

Kategorien
Jede Einreichung wird von der Jury nach den nachfolgenden Kategorien bewertet.

Kategorie Journalistische Qualität des moderierten Formats

  • Einordnung der Inhalte (Moderator:innen als Lotsen)
  • Verständliche Vermittlung komplexer Inhalte für die Zielgruppe
  • Sorgfältige Recherche und ausführliche Hintergrundinformationen
  • Trennung von Nachrichten und Meinung
  • Erläuterung der eigenen Position
  • Ausgewogene, mehrperspektivische Ansprache, auch bei kontroversen Themen
  • Vollständige und faktenbasierte Darstellung

Kategorie Pubilc Value des moderierten Formats

  • Reflexion demokratischer Werte
  • Reflexion sozio-kultureller Diversität ohne Stereotypisierung
  • Spiegelung vielfältiger Lebensrealitäten
  • Sensibilisierung für gesellschaftliche Diskriminierung
  • Aufzeigen der persönlichen (Alltags-)relevanz für die Rezipienten
  • Barrierefreie und inklusive Formate

Kategorie Präsentation, Sprache und Innovation des moderierten Formats

  • Innovatives Format mit Alleinstellung
  • Identitätsstiftende Wirkung der Präsentation
  • Passende Ansprache der Zielgruppe
  • Bindung der Zielgruppe
  • Ansprache auf Augenhöhe
  • Überlegte Sprache
  • Community-Management

Bei zu vielen Einreichungen behält sich das Institut für Moderation vor, eine Shortlist von Einreichungen zu erstellen, die dann von der Jury bewertet werden.

Sonderpreis Baden-Württemberg
Der Sonderpreis Baden-Württemberg wird von Studierenden der Hochschule der Medien (HdM) vergeben und würdigt eine herausragende Moderation oder Produktion aus Baden-Württemberg, die in erster Linie die Generation Z anspricht. Der Sonderpreis wird mit Hilfe eines Online-Fragebogens ermittelt, den Studierende des zweiten Semesters im Studiengang „Digital- und Medienwirtschaft“ an der Hochschule der Medien Stuttgart ausgefüllt haben. Die Studierenden der Vorlesung „Journalismus, Social Media und Demokratie“ schlagen Moderator:innen und ihre Formate vor, die sie nach den drei Wettbewerbskategorien bewertet haben. Die Auswertung des Fragebogens und die Schlussauswahl erfolgt vom Institut für Moderation.

Preisverleihung
Die Preise werden im Juni 2025 anlässlich einer festlichen Abendveranstaltung im SpardaWelt Eventcenter in Stuttgart verliehen. Daran schließt sich ein Fachtag an der Hochschule der Medien an.

Auszahlungsbedingungen
Das Preisgeld wird an die Einreicher:in überwiesen.

Rechtegarantie und Haftungsfreistellung
Der/die Einreichende garantiert, dass er/sie Inhaber:in sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz-, Verwertungs-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken- und weiterer Kennzeichenrechte sowie sonstigen Rechten an der eingereichten Produktion ist. Er/Sie garantiert ferner, dass er/sie berechtigt ist, in dem in diesen Teilnahmebedingungen und in seinen Erklärungen zur Teilnahme angegebenen Umfang über die erforderlichen Rechte an der eingereichten Produktion zu verfügen. Der/die Einreichende sichert außerdem zu, dass die eingereichte Produktion keine sonstigen rechts- oder sittenwidrigen Inhalte enthält (z. B. strafbare, jugendgefährdende oder pornografische Inhalte und Ehrverletzungen). Der/Die Einreichende stellt das Institut für Moderation an der Hochschule der Medien Stuttgart von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaigen Rechtsverletzungen durch der von ihm eingereichten Produktion frei (Haftungsfreistellung).

Einräumung von Nutzungsrechten
Die ausschließlichen Nutzungsrechte an der Produktion verbleiben bei dem/der Produzent:in. Mit der Teilnahme am Stuttgarter Moderationspreis räumt der/die Einreichende dem Institut für Moderation an der von ihm eingereichten Produktion und dem eingereichten Bildmaterial die nicht ausschließlichen (einfachen), zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, die Produktion

  • zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs,
  • zum Zwecke der Bekanntmachung des Wettbewerbs und der Preisträger:innen im Rahmen der Preisverleihung, in den Medien und gegenüber der interessierten Öffentlichkeit,
  • zum Zwecke der Bildungsarbeit und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Instituts für Moderation

zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht die Produktion und das eingereichte Bildmaterial zu den vorgenannten Zwecken in jedem erdenklichen Format (online oder auf Bild-/Tonträgern und sonstigen Speichermedien) zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, auf Bild-/Tonträgern jeder Art zu vervielfältigen, diese zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Das Institut für Moderation ist insbesondere berechtigt, die eingereichte Produktion und das Bildmaterial

  • den Mitgliedern der Jury zur Prüfung für die Jury-Entscheidung zur Verfügung zu stellen und zugänglich zu machen und die Produktion zu diesen Zwecken vorzuführen,
  • die Produktion im Rahmen der Preisverleihung vorzuführen und gleichzeitig und im Anschluss an die Preisverleihung zu senden und im Internet (z. B. im Wege des Streamings), in sozialen Netzwerken und auf digitalen Plattformen zugänglich zu machen,
  • die Produktion auf Bild-/Tonträger aufzunehmen und Journalist:innen, Medien- und Pressevertreter:innen, Expert:innen, Kooperationspartner:innen des Instituts für Moderation und weiteren Dritten zum Zwecke der Kommunikation des Stuttgarter Moderationspreises und der zu transportierenden Botschaft und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts für Moderation zu überlassen,
  • die Produktion zu nichtkommerziellen Zwecken durch Zugänglichmachung im Internet, in sozialen Medien und/oder auf digitalen Plattformen sowie durch Sendung auszuwerten, um die Botschaft des Stuttgarter Moderationspreises zu verbreiten,
  • die Produktion formatungebunden in jeglicher Form im Rahmen der Bildungsarbeit und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Instituts für Moderation einzusetzen.

Eingeschlossen ist das Recht, die Produktion und das Bildmaterial zu den vorgenannten Zwecken zu bearbeiten (z. B. durch Hinzufügung des Logos des Instituts für Moderation oder des Stuttgarter Moderationspreises oder von Netz-Hinweisen oder durch Kürzung zum Zwecke der Sendung im Rahmen der Berichterstattung über den Stuttgarter Moderationspreis und die Bearbeitungen in dem beschriebenen Umfang zu nutzen. Erfasst ist auch das Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte zu den vorgenannten Zwecken. Vorstehendes gilt auch für die mit der Teilnahme an dem Stuttgarter Moderationspreis übermittelten Daten, Informationen und Erklärungen.

Urheberbenennung
Neben Nennung der Moderator:in sind alle Urheber:innen der Produktion dem Institut für Moderation mitzuteilen.

Referenzen
Die Preisträger:innen sind berechtigt, die Auszeichnung des Instituts für Moderation als Referenz zu verwenden. Stets sind das Institut für Moderation an der Hochschule der Medien Stuttgart als Auslober des Stuttgarter Moderationspreises zu benennen. Die Formulierung der Referenz ist mit dem Institut für Moderation abzustimmen.

Rechtliche Hinweise
Das Institut für Moderation behält sich vor, die Teilnahmebedingungen gegebenenfalls zu ändern. Es hat das Recht, den Stuttgarter Moderationspreis abzusagen oder die Preise zu ändern. Das Institut für Moderation ist nicht verpflichtet, für die reibungslose Einreichung, Übermittlung oder Präsentation der Produktion und die Beseitigung etwaiger technischer Schwierigkeiten (z.B. bedingt durch Viren oder Softwaremängel) zu sorgen. Die Einreichenden sind angehalten, weitere Kopien der eingereichten Produktion vorzuhalten, um einem Datenverlust vorzubeugen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Durchführung des Stuttgarter Moderationspreises erhoben. Die Daten werden zur Bewertung an die Jury-Mitglieder weitergegeben. Ansonsten werden sie nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden ausschließlich zur direkten Kommunikation mit dem/der Einreichenden genutzt. Folgende Informationen werden per Mail übermittelt:

  • Aktuelle Informationen zum Stuttgarter Moderationspreis
  • Änderungen der Teilnahmebestimmungen
  • Einladung zur Preisverleihung oder weiteren Veranstaltungen.

Einzelne personenbezogene Daten (Name, Wohnort, Unternehmen, Hochschule, Ausbildungseinrichtung) werden verwendet, um Einreichende und die Gewinner:innen des Stuttgarter Moderationspreises zu veröffentlichen. Diese Daten sowie die Gewinnerproduktionen werden nach Projektbeendigung in ein Archiv beim Institut für Moderation überführt. Der Datenspeicherung kann jederzeit widersprochen werden.